DORA-Manager

Änderungsprotokoll

Die Aufsicht beantwortet laufend neue Fragen und formuliert alte Antworten um. Hier steht, wann welche Antwort erfasst wurde, was sich seither geändert hat und wo die frühere Fassung zu finden ist. Letzter Prüflauf: 5. Oktober 2026.

Wie dieses Protokoll zu lesen ist

Die Behörden gehen unterschiedlich mit Daten um, und das entscheidet, was ein Datum an einem Eintrag bedeutet.

Die BaFin versieht ihre FAQ nicht mit einem Stand: kein Datum, keine Fassung, keine Angabe, wann eine Antwort hinzugekommen oder geändert worden ist. Bei diesen Einträgen heißt „erfasst am“ deshalb hier festgestellt am und nicht von der BaFin geändert am. Vor dem 3. Oktober 2026 gab es keine Erfassung. Zu keiner Antwort lässt sich deshalb sagen, sie sei neu; feststellbar ist nur, ob sie damals schon vorhanden war.

Die EBA veröffentlicht zu jeder Antwort einen Status und zwei Daten: wann die Frage eingereicht und wann sie endgültig beantwortet wurde. Diese Angaben stammen von der EBA selbst und stehen so am Eintrag. Die EIOPA nennt Kennung, Status und das Einreichungsdatum, aber kein Antwortdatum.

Eine Besonderheit der BaFin-Bestände sei erwähnt, weil sie Zählungen verfälscht: dieselbe Antwort ist dort häufig unter mehreren Adressen erreichbar. Wer Seiten zählt, zählt zu hoch. Dieses Protokoll führt deshalb Antworten und nicht Adressen; eine zusätzliche Adresse zur gleichen Frage ist keine Änderung.

Welche Bestände erfasst sind

BestandAntwortenSchlüsseleigenes Datum der Behörde
BaFin, FAQ zu DORA123normalisierte Fragenein, die BaFin datiert ihre Antworten nicht
EBA, Single Rulebook Q&A16amtliche Kennung, etwa 2025_7613ja, Einreichung und endgültige Antwort
EIOPA, Q&A-Datenbank12amtliche Kennung, etwa DORA001 / 2622teils, nur das Einreichungsdatum

Zusammen 151 Antworten, einzeln aufgeführt in der Übersicht aller Antworten. Die beiden Joint Guidelines der ESAs sind keine Einzelantworten und stehen deshalb unter den Rechtsquellen, nicht hier.

Was als Änderung gilt

  • Neu: eine Antwort, die bei einem früheren Prüflauf nicht vorhanden war. Sie wird am Eintrag für zwei Läufe als neu gekennzeichnet; das Erfassungsdatum bleibt danach stehen.
  • Geändert: der Antworttext weicht vom zuletzt erfassten ab. Die frühere Fassung bleibt am Eintrag erhalten, aufklappbar unter „Frühere Fassung“. Gelöscht wird nichts.
  • Überholt: die Antwort steht bei der Behörde weiterhin, ist aber nicht mehr maßgeblich, weil dieselbe Frage neu beantwortet wurde oder weil sich die Rechtslage geändert hat. Der Eintrag bleibt vollständig lesbar und wird vor dem Aufklappen als überholt gekennzeichnet; der Kasten darin verweist auf die Antwort, die an ihre Stelle getreten ist. Dieser Zustand lässt sich nicht aus Prüfsummen ableiten, denn der alte Text ändert sich nicht. Der Prüflauf schlägt Verdachtsfälle vor, entschieden wird von Hand.
  • Entfallen: die Behörde veröffentlicht die Antwort nicht mehr. Der Eintrag bleibt stehen, grau und als entfallen gekennzeichnet, mit der letzten erfassten Fassung. Die Behörden führen keine Versionsgeschichte; wer sich einmal auf eine Auslegung berufen hat, findet sie dort später nicht wieder.
  • Unverändert: kein Eintrag im Protokoll, aber der Prüflauf wird trotzdem vermerkt. Ein Protokoll, in dem nur Treffer stehen, lässt sich nicht von einem Protokoll unterscheiden, das niemand mehr pflegt.

Prüfläufe

Der jüngste Lauf steht oben. Geprüft wird in der Regel alle vier bis sechs Wochen und zusätzlich, wenn ein Hinweis auf eine Änderung vorliegt.

Prüflauf vom 5. Oktober 2026

BaFin, 122 Einzelseiten · 122 Antworten geprüft · keine Änderung festgestellt

Erster Abgleich gegen die Grundlinie vom 3. Oktober 2026. Jede der 122 Einzelseiten war erreichbar, kein Abdruck wich ab. Die Antwort zu den IKT-Sicherheitsschulungen liegt auf der Übersichtsseite und wurde in diesem Lauf nicht einzeln geprüft.

Prüflauf vom 5. Oktober 2026

EBA und EIOPA, 28 Antworten · 28 Antworten geprüft · keine Änderung festgestellt

Grundlinie für die europäischen Bestände, mit amtlicher Kennung und Status.

Prüflauf vom 3. Oktober 2026

BaFin, 123 Antworten · 123 Antworten geprüft · keine Änderung festgestellt

Grundlinie. Erster Abdruck aller BaFin-Antworten; davor gab es keine Erfassung.

Nicht mehr maßgebliche Antworten

Überholt: derzeit keine. Sobald eine Antwort durch eine neuere ersetzt wird, steht sie hier.

Entfallen: derzeit keine. Nimmt eine Behörde eine Antwort herunter, steht sie hier.

Mitlesen

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