Wo Sie anfangen
Der Weg in acht Schritten
Funktionen einstufen, Dienstleister erfassen, vor der Beauftragung bewerten, Vertragsinhalte prüfen, Ausstiegspläne rechnen, laufend überwachen, Register einreichen, Jahresbericht und Anzeigen.
Der Auskunftsweg
Was Ihre Kunden im Finanzsektor von Ihnen brauchen: Selbstauskunft, Dienstleistungsart, Kennung, technische und organisatorische Maßnahmen, Vertragszusagen, Aussage zum Ausstieg. Und was gilt, wenn die europäische Aufsicht unmittelbar bei Ihnen ansetzt.
Von den BAIT zu Artikel 16
Wen es trifft, was der vereinfachte Rahmen verlangt, welche BAIT-Unterlagen weiterverwendbar bleiben und was neu zu schreiben ist. Mit Zuordnungstabelle und Zeitplan.
Anleitungen und Beispiele
Zwei Arten von Text, die sich ergänzen: Eine Anleitung führt einen Arbeitsschritt bis zum Ende, vom ersten Datenabgleich bis zur bestandenen Validierung. Ein Beispiel zeigt, woran derselbe Schritt scheitert.
Anleitungen
Fertig sind die Anleitung zum Informationsregister (mit Meldebögen, Stichtag, Einreichungsweg und den fünf häufigsten Fehlerquellen) und der Übergang von den BAIT auf Artikel 16. Die übrigen entstehen nach und nach.
Beispiele
Vier konstruierte Fälle, durchgerechnet: der Dienstleister, der in keiner Vertragsakte stand; der Ausstiegsplan, den die Kündigungsfrist aushebelt; die Unterauftragskette über vier Ebenen; der Anbieter mit zwölf Fragebögen. Erfundene Zahlen, echte Muster.
Werkzeuge
Der Fristenrechner für die Meldefristen nach einem IKT-Vorfall und die Entscheidungshilfe für die Frage, ob eine Funktion kritisch oder wichtig ist. Beide rechnen im Browser, ohne Konto und ohne Datenbank.
Vorlagen
Erhebungsliste für das Informationsregister, Abfrage an den Dienstleister, Prüfliste zu den Vertragsinhalten, Vorlage für die Vorabbewertung, Muster einer Selbstauskunft. Ohne Formular, ohne Anmeldung.
Wenn Sie nur eine Stunde haben
Drei Fragen, die den Stand eines Hauses zeigen
1. Gibt es zu jeder kritischen oder wichtigen Funktion einen begründeten Einstufungsvermerk? Nicht eine Liste mit Kreuzen, sondern eine Begründung, die beide Tatbestände des Artikels 3 Nummer 22 einzeln durchgeht.
2. Ist die Kündigungsfrist kürzer als die Migrationsdauer? Wenn ja, ist der Ausstiegsplan nach Artikel 28 Absatz 8 Papier. Das lässt sich an einem Vormittag für alle Verträge prüfen.
3. Stimmt die Kreditorenliste mit dem Informationsregister überein? Der Unterschied zwischen beiden ist die Menge, die im Register fehlt.
Stand: 28. September 2026 · Diese Seite ordnet die übrigen Seiten. Die fachlichen Angaben stehen dort und sind dort auch belegt.