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Verordnung (EU) 2022/2554 · Kapitel III, Artikel 17 · gilt seit dem
17. Januar 2025 · Amtlicher Text bei EUR-Lex
(CELEX 32022R2554)
Rechtsstand dieser Seite: 28. September 2026
Wortlaut
Amtliche deutsche Fassung, Verordnung (EU) 2022/2554, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L 333 vom 27.12.2022. Verbindlich ist der dort veröffentlichte Wortlaut.
(1) Finanzunternehmen bestimmen einen Prozess für die Behandlung IKT-bezogener Vorfälle, richten diese ein und wenden sie an, um IKT-bezogene Vorfälle zu erkennen, zu behandeln und zu melden.
(2) Finanzunternehmen erfassen alle IKT-bezogenen Vorfälle und erheblichen Cyberbedrohungen. Finanzunternehmen richten angemessene Verfahren und Prozesse ein, um die kohärente und integrierte Überwachung, Handhabung und Weiterverfolgung IKT-bezogener Vorfälle zu gewährleisten, um sicherzustellen, dass Ursachen ermittelt, dokumentiert und angegangen werden, um das Auftreten solcher Vorfälle zu verhindern.
(3) Durch den in Absatz 1 genannten Prozess für die Behandlung IKT-bezogener Vorfälle
- ¶a)werden Frühwarnindikatoren eingesetzt;
- ¶b)werden Verfahren zur Ermittlung, Nachverfolgung, Protokollierung, Kategorisierung und Klassifizierung IKT-bezogener Vorfälle entsprechend ihrer Priorität und Schwere und entsprechend der Kritikalität der betroffenen Dienste entsprechend den in Artikel 18 Absatz 1 genannten Kriterien eingerichtet;
- ¶c)werden Funktionen und Zuständigkeiten zugewiesen, die bei verschiedenen Arten von IKT-bezogenen Vorfällen und -Szenarien aktiviert werden müssen;
- ¶d)werden gemäß Artikel 14 Pläne für die Kommunikation mit Personal, externen Interessenträgern und Medien sowie für die Benachrichtigung von Kunden, für interne Eskalationsverfahren, einschließlich IKT-bezogener Kundenbeschwerden, und für die Bereitstellung von Informationen an andere Finanzunternehmen, die als Gegenparteien fungieren, ausgearbeitet, je nach Sachlage;
- ¶e)wird sichergestellt, dass zumindest schwerwiegende IKT-bezogene Vorfälle der zuständigen höheren Führungsebene gemeldet werden und die Geschäftsleitung informiert wird, wobei die Auswirkungen und Gegenmaßnahmen und zusätzliche Kontrollen erläutert werden, die infolge dieser IKT-bezogenen Vorfälle einzurichten sind;
- ¶f)werden Verfahren für Reaktionsmaßnahmen bei IKT-bezogenen Vorfällen eingerichtet, um Auswirkungen zu mindern und sicherzustellen, dass die Dienste zeitnah verfügbar und sicher werden.
Neben jedem Absatz steht ein ¶. Ein Klick darauf setzt die Adresse genau dieses Absatzes in die Adresszeile, zum Kopieren in Ihre eigene Richtlinie, eine Vorlage oder ein Prüfungsprotokoll. Verweise auf andere Artikel dieser Verordnung sind verlinkt.
Worum es geht
Artikel 17 verlangt einen Prozess, mit dem IKT-bezogene Vorfälle erkannt, behandelt und gemeldet werden. Absatz 2 setzt davor einen Satz, der oft überlesen wird: Finanzunternehmen erfassen alle IKT-bezogenen Vorfälle und erheblichen Cyberbedrohungen, nicht nur die meldepflichtigen.
Absatz 3 nennt sechs Bestandteile, die der Prozess haben muss: Frühwarnindikatoren, Verfahren zur Klassifizierung, zugewiesene Funktionen und Zuständigkeiten, Kommunikationspläne, die Meldung an die Geschäftsleitung und Verfahren für Reaktionsmaßnahmen.
In der Praxis
Die Erfassungspflicht ist weiter als die Meldepflicht
Gemeldet wird nach Artikel 19 nur, was schwerwiegend ist. Erfasst wird nach Artikel 17 Absatz 2 alles. Zwischen beidem liegt die Menge, aus der die Ursachenanalyse und der Lernprozess nach Artikel 13 überhaupt erst Material bekommen.
Wer nur das Meldepflichtige dokumentiert, hat in der Prüfung eine leere Liste und kein Argument. Die brauchbare Form ist niedrigschwellig: ein Eintrag je Vorfall, mit Zeitpunkt der Kenntnis, betroffener Funktion, Einstufung und Ursache. Mehr braucht es nicht, aber diese fünf Angaben braucht es bei jedem.
Buchstabe a: Frühwarnindikatoren sind kein Werkzeugkauf
Verlangt ist, dass der Prozess Frühwarnindikatoren einsetzt. Das ist keine Aufforderung, ein System anzuschaffen, sondern die Frage, woran Sie merken, dass etwas beginnt, bevor es ausfällt.
In kleinen Häusern sind die tragfähigsten Indikatoren einfach: die Anzahl fehlgeschlagener Anmeldungen, die Laufzeit des nächtlichen Batchlaufs, die Antwortzeit der Kernanwendung, die Zahl offener Tickets beim Dienstleister. Entscheidend ist nicht die Technik, sondern dass jemand benannt ist, der hinsieht, und dass festgelegt ist, ab wann er etwas tut.
Buchstabe c ist die Stelle, an der es nachts scheitert
Funktionen und Zuständigkeiten, die bei verschiedenen Arten von Vorfällen und Szenarien aktiviert werden müssen. Das Wort „aktiviert“ ist der Kern: Es geht nicht um ein Organigramm, sondern um eine Rufkette mit Namen, Nummern und Vertretung.
Prüfen Sie das an einem Sonntag um drei Uhr nachts gedanklich durch: Wer bemerkt es? Wen ruft er an? Was, wenn der nicht abnimmt? Wer darf entscheiden, dass abgeschaltet wird? Wenn eine dieser vier Fragen offen ist, ist der Prozess nicht fertig, egal wie gut das Dokument aussieht.
Buchstabe e verbindet den Vorfall mit der Geschäftsleitung
Zumindest schwerwiegende Vorfälle sind der zuständigen höheren Führungsebene zu melden und die Geschäftsleitung ist zu informieren, und zwar mit Auswirkungen, Gegenmaßnahmen und den zusätzlichen Kontrollen, die daraufhin einzurichten sind.
Der letzte Teil ist der, der meistens fehlt. Eine Vorfallmeldung an den Vorstand, die keine Aussage darüber enthält, was künftig anders läuft, erfüllt Buchstabe e nicht. Das ist zugleich die Brücke zu Artikel 5 Absatz 2 und zu den Lernprozessen des Artikels 13.
Der Prozess muss vor dem ersten Vorfall geschrieben und geübt sein
Artikel 17 verlangt nicht ausdrücklich eine Übung. Artikel 11 Absatz 6 verlangt Tests der Reaktions- und Wiederherstellungspläne, und Artikel 24 verlangt ein Testprogramm. Zusammengelesen heißt das: Ein Meldeprozess, den niemand je durchgespielt hat, wird beim ersten Ernstfall die Vier-Stunden-Frist reißen.
Eine Trockenübung von neunzig Minuten, einmal im Jahr, mit einem erfundenen Vorfall und einer echten Uhr, deckt mehr auf als jede Überarbeitung des Dokuments.
Konkretisiert durch
- Delegierte Verordnung (EU) 2024/1774, Artikel 22 bis 23. Die Anforderungen an die Behandlung IKT-bezogener Vorfälle im vollen Rahmen. Amtlicher Text (CELEX 32024R1774)
- Delegierte Verordnung (EU) 2024/1772, gesamter Rechtsakt. Die Klassifizierung, an die dieser Prozess anschließt. Amtlicher Text (CELEX 32024R1772)
Die Zuordnung der einzelnen Artikel ist eine fachliche Einschätzung. Verbindlich ist allein der Wortlaut der jeweiligen Verordnung.
Was die Aufsicht dazu sagt
3 Antworten aus den Frage-und-Antwort-Beständen der Aufsicht, hier zusammengefasst. Verbindlich ist jeweils die Originalantwort, auf die der Verweis am Ende jedes Eintrags führt.
Jeder Eintrag nennt unten den Stand, zu dem er hier erfasst wurde. Die BaFin datiert ihre Antworten nicht; die europäischen Bestände nennen eigene Daten, die dann dort stehen. Wann zuletzt geprüft wurde und was sich seither geändert hat, steht im Änderungsprotokoll; alle Antworten an einer Stelle stehen in der Übersicht.
BaFinDarf die Meldepflicht von einem Dienstleister erfüllt werden?
Ja, Artikel 19 Absatz 5 erlaubt das; die Auslagerung ist der BaFin anzuzeigen. Die Verantwortung bleibt beim Finanzunternehmen. Eine parallele Eigenmeldung ist möglich, etwa wenn der Dienstleister vertraglich nur bestimmte Vorfälle meldet; Doppelmeldungen sind zu vermeiden.
Originalantwort bei der BaFin ↗
Erfasst am 3. Oktober 2026
BaFinWie wird ein IKT-bezogener Vorfall in DORA definiert?
Als ungeplantes Einzelereignis oder Reihe verbundener Ereignisse, die die Sicherheit der Netzwerk- und Informationssysteme beeinträchtigen. Erforderlich sind nachteilige Auswirkungen auf Verfügbarkeit, Authentizität, Integrität oder Vertraulichkeit von Daten oder auf Finanzdienstleistungen.
Originalantwort bei der BaFin ↗
Erfasst am 3. Oktober 2026
BaFinÜber welchen Kommunikationskanal soll gemeldet werden, wenn die Meldung nicht über die MVP erfolgen kann?
Ist die MVP gestört, geht das ausgefüllte Excel-Template ausnahmsweise per gesicherter E-Mail an die BaFin. Hat das Unternehmen keinen Zugriff auf seine Postfächer, ist eine telefonische Meldung möglich. In beiden Fällen ist die reguläre Meldung nachzureichen, sobald die Plattform wieder erreichbar ist.
Originalantwort bei der BaFin ↗
Erfasst am 3. Oktober 2026
Die BaFin datiert ihre Antworten nicht; einzelne Antworten nennen Fristen des Jahres 2025, die verstrichen sind. Die europäischen Antworten tragen ein Aktenzeichen. Ein Teil davon stammt von der Europäischen Kommission und nicht von den Aufsichtsbehörden. Welche Antwort zu welchem Artikel gehört, ist hier zugeordnet worden und keine Angabe der Behörden.
Was am Ende vorliegen muss
Erfüllt ist die Anforderung, wenn diese Unterlagen vorliegen, aktuell sind und zueinander passen, nicht, wenn sie einzeln existieren:
- Die schriftliche Beschreibung des Prozesses mit allen sechs Bestandteilen des Absatzes 3
- Das Vorfallverzeichnis über alle IKT-bezogenen Vorfälle und erheblichen Cyberbedrohungen, nicht nur über die gemeldeten
- Die Rufkette mit Namen, Erreichbarkeit und Vertretung, aktuell gehalten
- Die Kommunikationspläne nach Artikel 14, auf die Buchstabe d verweist
- Nachweise der Meldungen an höhere Führungsebene und Geschäftsleitung, mit den daraus abgeleiteten zusätzlichen Kontrollen
- Die Dokumentation der Ursachenanalysen nach Absatz 2
Häufige Fragen zu Artikel 17
Müssen alle IKT-Vorfälle dokumentiert werden oder nur meldepflichtige?
Nach Artikel 17 Absatz 2 DORA erfassen Finanzunternehmen alle IKT-bezogenen Vorfälle und erheblichen Cyberbedrohungen. Die Meldepflicht nach Artikel 19 DORA betrifft dagegen nur schwerwiegende IKT-bezogene Vorfälle. Die Erfassungspflicht ist damit weiter als die Meldepflicht.
Was muss der Vorfallprozess nach DORA enthalten?
Nach Artikel 17 Absatz 3 DORA sechs Bestandteile: Frühwarnindikatoren; Verfahren zur Ermittlung, Nachverfolgung, Protokollierung, Kategorisierung und Klassifizierung nach Priorität, Schwere und Kritikalität; zugewiesene Funktionen und Zuständigkeiten je Vorfallart und Szenario; Kommunikationspläne und interne Eskalationsverfahren; die Meldung zumindest schwerwiegender Vorfälle an die höhere Führungsebene und die Information der Geschäftsleitung; sowie Verfahren für Reaktionsmaßnahmen.
Weiter
- Fristenrechner für IKT-Vorfallmeldungen rechnet die drei Fristen nach Artikel 19 aus
- Artikel 18: die Klassifizierung
- Artikel 19: die Meldung
Stand: 28. September 2026